Behandlungsspektrum
Begutachtungen (orthopädisch, unfallchirurgisch)
Fachärztliche Gutachten werden häufig bei Versicherungen, Behörden oder bei Gericht zur objektiven Feststellung und Beurteilung bleibender Körperschäden benötigt.
Gutachten stellen dabei eine fachärztliche Stellungnahme zu einem Sachverhalt dar. Gilt es etwa die Schwere einer Verletzung zu belegen oder deren mögliche, zukünftige Auswirkungen einzuschätzen, ist ein fachärztliches Gutachten unerlässlich.
Bei entsprechender Beauftragung erstellen gerne wir zeitnah orthopädisch-unfallchirurgische Gutachten.